Vorstellung Opa Jörg

Vorstellung der neuen User.

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florett
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Re: Vorstellung Opa Jörg

Beitrag von florett »

Mir raucht der Kopf ! Eine Ausnahme genehmigung wird nach Aussage meines Prüfers von der Zulassungsstelle in Hamburg nicht erteilt . Damit mein Sch...... Auto nun endlich die Abnahme bekommt blinken meine Rückfahrscheinwerfer . Rückfahrscheinwerfer sind beim Auto nicht vorgeschrieben . Nach der erfolgten Abnahme bin ich Euch dankbar wenn Jemand mir den Weg zeigt wie ich mit ROTEN hinteren Blinkern durch die Gegent fahren kann .
Noch mal danke für Eure Ratschläge . Gruß Jörg
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mem
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Re: Vorstellung Opa Jörg

Beitrag von mem »

Solchen Ingenieuren sollte man Berufsverbot erteilen 😡😡
http://www.early-mustang.de

Mengenlehre =
Wenn 5 Leute in einem Raum sind und 6 rausgehen, muß einer wieder reingehen, damit keiner drin ist..... :idea:

Martin (mem)
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390GTFastback
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Re: Vorstellung Opa Jörg

Beitrag von 390GTFastback »

Bei Fahrzeugen ab Bj 1970 ist bei uns hier in Hessen rot blinken auch nicht zulässig. Ich habe bei einem 72´Mach 1 auch die Rückfahrscheinwerfer genommen.

Gruß
Michael
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mem
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Re: Vorstellung Opa Jörg

Beitrag von mem »

Es ist bundesweit zulässig, dafür gibt es Gesetze.... wenn ihr da nicht drum kämpft, dann tanzen euch die Prüfer halt auf der Nase.....
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Mengenlehre =
Wenn 5 Leute in einem Raum sind und 6 rausgehen, muß einer wieder reingehen, damit keiner drin ist..... :idea:

Martin (mem)
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390GTFastback
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Re: Vorstellung Opa Jörg

Beitrag von 390GTFastback »

mem hat geschrieben: Fr 20. Jan 2023, 17:58 Es ist bundesweit zulässig, dafür gibt es Gesetze.... wenn ihr da nicht drum kämpft, dann tanzen euch die Prüfer halt auf der Nase.....
hier in Hessen kannst Du zu jedem X beliebigen Prüfer gehen und Dinge eintragen lassen, über die finale Abnahme entscheidet die Bündelungsbehörde NICHT der Tüv Prüfer allein. Noch gibt es dass nur hier in Hessen die anderen Bundesländer sollen die Bündelungsbehörden auch bekommen.
Gruß
Michael
plumcrazy
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Re: Vorstellung Opa Jörg

Beitrag von plumcrazy »

das stimmt, in manchen Bundesländern kommt es bei der Erstinbetriebnahme eines Fahrzeug zu Prüfungen seitens der Behörden, welche es mitunter schwierig machen.

Darum werden in der Moparszene nach der Vollabnahme manche Autos mit einer Tageszulassung versehen. Um Sie in Bundesländern wie Hessen danach einfach nur Ummelden zu müssen.

Gruß

Carsten
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390GTFastback
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Re: Vorstellung Opa Jörg

Beitrag von 390GTFastback »

Carsten, selbst an diesem Schlupfloch wird eng, ummelden erst mit einem 1/2 Jahr Haltedauer sonst wird der Kram nochmal überprüft. Ich kann nicht sagen ob es immer so ist aber die Luft wird dünner. Ich dem Fall von den Blinkern würde ich dem Tüv folgen und danach zurück bauen. Bei der normalen Tüv Prüfung wird kaum einer was sagen.

Gruß
Michael
plumcrazy
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Re: Vorstellung Opa Jörg

Beitrag von plumcrazy »

ich habe mich etwas unpräzise ausgedrückt. Nicht eine reine Ummeldung (ohne Halterwechsel), sondern ein Halterwechsel und daraus resultierend die Ummeldung.

Aber unabhängig davon hast Du recht, es wird zunehmend aufwändiger und anstrengender.

Gruß

Carsten
Daniel_Mach_1
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Re: Vorstellung Opa Jörg

Beitrag von Daniel_Mach_1 »

Nach meiner Erfahrung wird bei der Erstabnahme eher noch mehr eingetragen als wenn man versucht später etwas umtragen zu lassen. Ich hätte keine Lust auf so ein Gebastel an meinem Auto. Das Auto soll für's H "Original" erhalten werden, aber so ein Mist mit den Scheinwerfern wird dann plötzlich gefordert. Was ein Quatsch!

Jetzt haben dir 4 Leute empfohlen den Prüfer zu wechseln. Das hat einen Grund. Wenn du weiter Kopfschmerzen haben willst. Deine Entscheidung.

Ich bleibe bei meiner Empfehlung und bin jetzt raus.

Viel Erfolg weiterhin.

VG Daniel
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Braunschweiger
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Re: Vorstellung Opa Jörg

Beitrag von Braunschweiger »

Warum spricht du nicht mal bei CarMania vor und sprichst den Philipp zwecks Abnahme an, oder bei der Oldtimertankstelle, ersteren kann ich persönlich empfehlen und ist absolut kompetent, zweite hat einen guten Ruf.
Gruß Harald
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