Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Moderatoren: SqlMaster, T5owner

Benutzeravatar
BGCobra
Beiträge: 384
Registriert: Sa 28. Mär 2015, 06:58
Fuhrpark: Shelby Cobra 427
67er Ford Mustang convertible
66er Ford Mustang GT 350
62er Corvette C1
50er Ford F3 Pickup (352W)
Fendt Dieselross (Bj 54) (;-))

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Beitrag von BGCobra »

Hi,
frag mal bei deiner Versicherung bei der du auch den Oldi versichern möchtest nach einer Garagenversicherung.
In dieser ist vieles enthalten und bei mir war auch der Transport des Fahrzeugs auf einen Hänger beinhaltet.
Gerade im Zeitraum der Restauration ist es vielleicht auch interessant wenn das Teil bei Schweißarbeiten
abfackelt oder gestohlen wird.
Beim Zugfahrzeug ist meines Wissens nicht einmal der Schaden am geliehenen Hänger beinhaltet,
geschweige das Fahrzeug darauf.
Everything should be made as simple as possible, but not simpler!
Benutzeravatar
sally67
Beiträge: 8656
Registriert: So 25. Dez 2011, 10:15
Clubmitglied: Ja
Fuhrpark: 1967er Coupé, 351erW, 4v
Sauterne Gold/Ivy Gold
1998er BMW Z3 Roadster 171 cui
2015er MINI Cooper S 122 cui
Kontaktdaten:

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Beitrag von sally67 »

Hi Sebastian,
Lasse dir doch mal ein Angebot vom Dejan machen.
viewforum.php?f=49
Ich lese nur Gutes!
Gruß und
immer gutes Heimkommen -
Martin aus der Vorderpfalz.

Annerschdwu is annerschd un halt net wie in de Palz.
Mitglied im
Bild BildSouth Block Bild
sbaestchen
Beiträge: 11
Registriert: Sa 23. Mai 2020, 17:34

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Beitrag von sbaestchen »

Hallo Jungs,

danke für die (meist, bis auf eine Ausnahme) hilfreiche Antworten!

Bei der OCC ist eine Versicherung beim KFZ-Trailern beispielsweise enthalten. Dort heißt es "Versichert sind Schäden bei der Beförderung des Fahrzeugs mit einem geeigneten Transportmittel, die durch einen Unfall des Transportmittels entstanden sind."
Aber eben erst ab Versicherungsbeginn = Datum der Zulassung. Was bei mir eben raus ist. Der Hinweis mit der Garagenversicherung ist eine gute Idee, das prüfe ich morgen mal mit dem Versicherungs-Spezi.

Danke auch für den Link zu Dejan, gut zu wissen dass es im Transportwesen seriöse / zuverlässige und bekannte Kontakte gibt. Werde das Pony jedoch aus privaten Gründen selbst abholen, wir verknüpfen das ganze mit einem Besuch bei Verwandten.

Prinzipiell gebe ich den meisten hier recht. Drauf, festzurren, heimfahren und keine Gedanken machen. Den entsprechenden BE-Führerschein habe ich seit 12 Jahren und denke, ich bin versiert mit dem Hänger unterwegs. Aber das Restrisiko treibt einem eben die Flusen durch den Kopp.. :mrgreen:
HoLeeShit
Beiträge: 331
Registriert: Sa 25. Apr 2020, 06:02

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Beitrag von HoLeeShit »

Auch wenn Du meine Aussage schlecht findest, ändert das nix daran, daß eine selbstverschuldete Havarie Deines selbstgetrailerten Fahrzeug niemand versichert!
Eigentlich auch nachvollziehbar!?
Da bleibt Dir nur der Regenschirm.
Gruß/ Ho
torf
Beiträge: 4050
Registriert: So 23. Dez 2012, 12:55
Clubmitglied: Ja
Fuhrpark: Mustang 66 Conv. 289 - Audi A6 Avant - KTM Supermoto - Aufsitzmäher

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Beitrag von torf »

Ein Restrisiko hast Du immer... auch wenn Du einen 50 Jahre alten Oldie im Strassenverkehr bewegst...da besser auch nicht über die Konsequenzen eines Unfalls nachdenken.... ;) ....
Viele Grüße aus MH, Christoph/ Torf

Bild BildBild
T5owner
Beiträge: 3223
Registriert: So 25. Mär 2007, 22:00
Clubmitglied: Nein
Fuhrpark: 1968 T-5
Fahrrad

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Beitrag von T5owner »

Du kannst es mit OCC sicher vereinbaren (Provinzial-Versicherung Zusage, OCC ist ja nur Vermittler). Ich kenne einen Fall bei der Belmot, wo man kulanterweise den Schaden auf holländischer Seite vor Zulassung übernommen hat. Hilft sonst immer, da eine Zusage vorab einzuholen. Allerdings muß da natürlich auch Vertrauen schon da sein, gibt immer welche, die das anschließend für einen Haufen Schrott missbrauchen.
Frage generell dürfte der Wert zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Anhänger sein. Während der Besitzer von seinem Kaufwert ausgeht, sieht die Versicherung das sicher erst nach eigenem Gutachten gleich oder ganz anders, wieviel der Wagen eventuell vor dem Crash wert war.
Fotos aus allen Ecken vor Fahrtantritt bei der Überführungsfahrt sind also mit Sicherheit eine bessere Basis in Deinem Sonderfall.
Wolfgang
Moderator http://www.mustang-inside.de
Benutzeravatar
Toronado
Beiträge: 26
Registriert: So 8. Sep 2019, 11:07
Fuhrpark: 1970 Ford LTD CS 429
1987 Fleetwood Pace Arrow 6.2 TD
1991 Ford Econoline E-150 352

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Beitrag von Toronado »

Grundsätzlich ist jeder Anhänger, der eine Zulassung besitzt und an einem Zugfahrzeug gekoppelt ist, über die Versicherung des Zugfahrzeuges mitversichert. Die Versicherung haftet für alle Schäden, die mit dem Anhänger verursacht werden. Das bezieht sich aber nicht auf Ladungsgut.
Steht der Anhänger allein auf der Straße und verursacht einen Schaden (zB durch wegrollen wg gelöster Feststellbremse) greift die Versicherung des Anhängers.
Selbst bei Vollkaskoschutz des Zugfahrzeuges ist das Ladegut nicht mitversichert. In Deinem Fall gibts bei Totalverlust zwar einen neuen Anhänger - aber keinen Mustang!
Ladungsgut kann und wird extra versichert. Wende Dich an die Versicherung Deines Vertrauens...
Benutzeravatar
MICHAGT66
Beiträge: 1818
Registriert: Fr 15. Feb 2013, 17:16
Clubmitglied: Ja
Fuhrpark: Fastback GT
Bj.66, 63B, ivy green,C4;
Alfa Romeo 1750
Spider Veloce Bj.69;
Porsche 912 Bj.69;
No Name Rasenmäher;
Heckenschere;
Aldi-Einkaufswagen

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Beitrag von MICHAGT66 »

Da war doch mal was :shock:
Auch wenn der Fahrer nicht selber Schuld war, da ist jede Menge Aufwand und Ärger vorprogrammiert ;)
viewtopic.php?f=8&t=18477&view=unread#unread
Gruß Micha
Der der eigentlich keine Amis mag.
Ich mag Menschen, die gepflegt einen an der Klatsche haben 8-)
BildBild
HoLeeShit
Beiträge: 331
Registriert: Sa 25. Apr 2020, 06:02

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Beitrag von HoLeeShit »

Super, geeenau das braucht der Fredersteller! :roll:
Gruß/ Ho
Benutzeravatar
MICHAGT66
Beiträge: 1818
Registriert: Fr 15. Feb 2013, 17:16
Clubmitglied: Ja
Fuhrpark: Fastback GT
Bj.66, 63B, ivy green,C4;
Alfa Romeo 1750
Spider Veloce Bj.69;
Porsche 912 Bj.69;
No Name Rasenmäher;
Heckenschere;
Aldi-Einkaufswagen

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Beitrag von MICHAGT66 »

Geeenau Heiner, deswegen gepostet :!:
Weil der Teufel en Eichhörnchen sein kann. :o
Und frag mich nicht, warum ich das weiss ;)
Gruß Micha
Der der eigentlich keine Amis mag.
Ich mag Menschen, die gepflegt einen an der Klatsche haben 8-)
BildBild
Antworten

Zurück zu „Zulassung & Versicherung“