Hallo zusammen, vielleicht gibt es ja einen Juristen hier im Forum, der mir (unverbindlich) eine Frage zum amerkanischen Vertragsrecht beantworten kann.
"Es reicht nämlich nicht aus, dass eine Partei ihre
Verpflichtung verändert und die andere Partei ihre versprochene Gegenleis-
tung aufrecht erhält. In diesem Fall mangelt es an der "Consideration",
weil eine versprochene alte Verpflichtung keine "Consideration" darstellt (soge-
nannte " pre-existing duty rule "). Wird dieser Umstand außer Acht gelassen,
so besteht die Gefahr, dass der Vertrag unwirksam wird."
Tja, was bedeutet das am Beispiel ??
Gerne mehr durch PN
Danke schön
Reinhold
Frage zum amerikanischen Kaufvertragsrecht
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Frage zum amerikanischen Kaufvertragsrecht
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Re: Frage zum amerikanischen Kaufvertragsrecht

Gruss Björn