Bibo hat geschrieben:wie oft wird denn die h zulassung geprüft? mit jedem tüv?
Im Prinzip ja, wobei, wenn die Teile eingetragen sind und auf den ersten Blick alles plausibel ist, wird in der Praxis kein Prüfer das Fass aufmachen und eine Eintragung, die wie gesagt auf den ersten Blick schlüssig ist, anzweifeln, THEORETISCH wäre das aber möglich.
Bei der Prüfung des H-Status innerhalb der HU ist in erster Linie der Zustand maßgeblich und Umbauten, die OFFENSICHTLICH nicht zeitgenössisch sind, also z.B. moderne 17" oder 18" Felgen, etc, also was Extremes, was eben sofort auffällt, ohne dass sich der Prüfer speziell mit Mustangs auskennen muss.
Es gab damals bei Mustangs auch "ab Werk" sehr wohl Scheibenbremsen rundum, nämlich z.B. beim Boss 302 TransAm Rennwagen.
PROBLEM: Das war auch damals schon ein reiner Rennwagen ohne Straßenzulassung, diese hintere Rennbremse hatte z.B. keine Feststellbremse, wäre damals wie heute also nicht zulassungsfähig für die Straße und war damals übrigens auch in USA nicht "street legal" (Quelle: Boss Chassis Modification Guide).
D.h. um überhaupt zugelassen (sprich eingetragen) werden zu können, müsste man hinten eine moderne Scheibenbremse mit im Stattel integrierter FBA einbauen, die wäre aber wahrscheinlich nicht zeitgenössisch, oder man rüstet einen kleinen extra-Sattel nur für die FBA nach.
Das ist was ich oben mit "grenzwertig" gemeint habe: Ja, es gab damals beim Mustang SB hinten, aber NICHT FÜR DIE STRAßE!
Wenn das dem Prüfer reicht und er achtet nicht auf die genaue Bauart, d.h er akzeptiert eine andere Sattelbauart, um die FBA zu ermöglichen, DANN wäre eine Scheibenbremse hinten eintragungsfähig.
Wie man sieht: Ermessen des Prüfers.