Mängel bei der Hauptuntersuchung

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68GT500
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Re: Mängel bei der Hauptuntersuchung

Beitrag von 68GT500 »

Hugo89 hat geschrieben:
hahe hat geschrieben:Also, eine Scheibenwaschanlage war auch damals serienmäßig im Mustang verbaut.
Sicher? Ich meinte mal gelesen zu haben, dass es auch Modelle ohne gibt.
Wenn Sie KOMPLETT fehlt, muss sie nicht funktionieren :D

Nur für die 64 1/2 und 1965er Mustangs waren sie eine Option (Visibility Group).

Ab 1966 wurden ALLE standardmäßig mit einer Scheibenwaschanlage ausgerüstet.

mfg


Michael
Kaum ist alles "Idioten-sicher" gemacht, schlägt die Evolution zu und liefert einen "besseren Idioten".
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stang-fan69
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Re: Mängel bei der Hauptuntersuchung

Beitrag von stang-fan69 »

Hugo89 hat geschrieben:
hahe hat geschrieben:Also, eine Scheibenwaschanlage war auch damals serienmäßig im Mustang verbaut.
Sicher? Ich meinte mal gelesen zu haben, dass es auch Modelle ohne gibt.
Wenn Sie KOMPLETT fehlt, muss sie nicht funktionieren :D
Kann sein, dass sie bei den frühen Modellen ab Werk nicht verbaut wurde, da bin ich nicht tief genaug im Thema.

Spätestens ab 67 hatten alle Mustangs ab Werk eine Scheibenwaschanlage.

Der Knackpunkt ist nicht ob sie momentan verbaut ist, oder nicht, sondern ob sie ab Werk verbaut war, bzw. ob sie beim jeweiligen Baujahr nach StVZO verbaut sein muss.
Wenn das Auto ab Werk eine hatte und sie eben nach StVZO haben muss (ab wann sie nötig ist, weis ich jetzt nicht auswendig), muss da eine Scheibenwaschanlage drin sein und funktionieren.

Inwieweit der Prüfer bei einem nur im Sommer bei gutem Wetter bewegten Oldie da etwas kulanter ist, ist wieder eine andere Frage.
Wenn das Auto aus rechtlicher Sicht eine haben muss, ist er sogar verpflichtet, das zu beanstanden.
Man könnte ihm also maximal vielleicht Erbsenzählerei vorwerfen, aber fachlich hat er Recht!

Allerdings ist es oberpeinlich, wenn ich als Kfz-Sachverständiger eine Folierung nicht von einer (zulässigen) Tönung unterscheiben kann.
Viele Grüsse

Andi
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WernerBiskup
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Re: Mängel bei der Hauptuntersuchung

Beitrag von WernerBiskup »

Mein 64 1/2er hat nur den One Speed Wiper und definitiv keine Scheibenwischanlage. War damals tatsächlich eine Option, die man dazubuchen musste.

Kann man hier ganz unten nachlesen.

Viele Grüße
Florian
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Micha64
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Re: Mängel bei der Hauptuntersuchung

Beitrag von Micha64 »

WernerBiskup hat geschrieben:Mein 64 1/2er hat nur den One Speed Wiper und definitiv keine Scheibenwischanlage. War damals tatsächlich eine Option, die man dazubuchen musste.

Kann man hier ganz unten nachlesen.

Viele Grüße
Florian

Dito, meiner auch, danke für den link man weiß ja nie :mrgreen:
Allzeit eine gute Fahrt :!:

Gruß Michael :D

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RKatz
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Re: Mängel bei der Hauptuntersuchung

Beitrag von RKatz »

Hallo Zusammen,
vielen Dank für Eure Beiträge.
Bzgl. der getönten Scheiben habt Ihr mir sehr weitergeholfen. Das wäre ja der Super-GAU, wenn die Scheiben ausgetauscht werden müssten.
Roland: Wo ich mir entsprechende Unterlagen besorgen sollte, ist mir noch nicht ganz klar, aber in dem Link von Florian habe ich gesehen, dass bei einem 65er Mustang "Glass-Tinted w/Banded Windshield" als Sonderausstattung angeboten wurde.
Zu dem "Inschinöör": Bei diesem habe ich auch im Frühjar die HU für mein 68 Coupe machen lassen. Das hat klare Scheiben. Vielleicht war dies jetzt der 2. Mustang dieses Jahr und er dachte es müsse so sein.

Das mit der Scheibenwaschanlage macht mir doch etwas Sorge, obwohl diese nachgerüstet werden könnte. Es ist ein 65er Modell. Damals waren Electric Wipers und Washers auch Sonderzubehör in der Visibility-Group zu einem ordentlichen Preis von 36,60. Dass elektrische Wischer standardmäßig waren, davon gehe ich nun mal aus.
Ob in meinem 65erMustang damit eine Waschanlage verbaut war, weiß ich nicht. Die übrigen Komponenten der Visibilty-Group sind es definitiv nicht.
Weshalb ich ein Waschanlage nicht gerne nachrüsten will:
Es gibt keinen Platz mehr für den Wasserbehälter. Da wo sonst der Wasserbehälter ist, ist bei mir ein Überlaufbehälter für den Kühler verbaut. Finde ich grundsätzlich gut, da das überschüssige Wasser dann nicht einfach davon läuft. Der müsste also weg. Eine Verkabelung für die Pumpe ist auch nicht vorhanden. Dass mir die Scheibenwaschanlage helfen kann, wenn mir ein vorausfahrendes Auto die Scheibe vollspritzt, glaube ich jetzt eher nicht. Ich versuche, nicht im Regen zu fahren und im Winter, wenn Salz und Matsch die Scheiben verschmieren schon gar nicht. Ich sehe also keinen wirklichen Sinn in einer Scheibenwaschanlage.
Ich habe dies so ausführlich geschrieben, weil dies meine Beweggründe für die Anfrage sind und waren. Deshalb nochmals recht herzlichen Dank.
Die übrigen Punkte sind berechtigt und eher Kleinigkeiten.
Viele Grüße
Rudi
bird

Re: Mängel bei der Hauptuntersuchung

Beitrag von bird »

Hallo Rudi
Dann würde ich allerdings konsequent zurück rüsten und die Spritzdüsen entfernen.
Die waren ja wohl das Indiz für den Prüfer, dass dort auch Wasser raus kommen sollte.
Ist wie mit Lampen, welche montiert wären, aber ohne Funktion sind. Was montiert ist, muss auch funktionieren. ;)
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Toronado
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Re: Mängel bei der Hauptuntersuchung

Beitrag von Toronado »

Es gibt keinen Platz mehr für den Wasserbehälter.
Kann ich mir nicht vorstellen. Da dein Audowagen Spritzdüsen besitzt wird der auch die entsprechende Anlage dazu gehabt haben. Ich weis von einem 67er Mustang, den ich kürzlich restaurierte, das da ein originaler Ford-Wassersack links vorne am Kotflügelstehblech hängt. Inhalt bestenfalls 0,3 Liter Wasser. Davon geht eine Leitung zu einer Fusspumpe links im Fahrerfußraum mit der Mann per Fußdruck über eine andere Leitung mit T-Stück das Wasser auf die Spritzdüsen bringt. Gleichzeitig werden damit die Scheibenwischer einmalig angesteuert. Mit jedem Druck also ein Spritzer Wasser und eine Scheibenwischbewegung. Das System ist so einfach und genial, das ich mir nicht vorstellen kann, das das nicht schon früher und bei anderen Ford Modellen Verwendung fand.
Ich meine auch diese Fußpumpe als Nachbau bei RSB gesehen zu haben.

Grüsse
Roland
Zuletzt geändert von Toronado am Mi 6. Nov 2019, 20:17, insgesamt 2-mal geändert.
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stang-fan69
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Re: Mängel bei der Hauptuntersuchung

Beitrag von stang-fan69 »

@ Rudi:

Vieleicht habe ich mich oben nicht deutlich genug ausgedrückt:

Es ist sehr wahrscheinlich, dass der 65er aufgrund des Baujahres (bzw. EZ) nicht nur nach damaligem US-Recht, sondern auch hierzulande gar keine SWA BRAUCHT !
Ich bin leider grad krank daheim und kann nicht in der STVZO nachschlagen, aber mal schnell gegoogelt, hat ergeben, dass die wohl erst ab 2003 verpflichtend vorgeschrieben ist.
Das ist jetzt aber natürlich gefähliches Halbwissen aus ein paar Foren, solltest Du also nochmal sauber recherchieren. Stichwort "Übergangsvorschriften zur StVZO", da steht dran drin, ab wann welche Ausstattung am Auto vorhanden sein muss. Beispiel: Autos vor EZ 1987 brauchen keine Rückfahrscheinwerfer

Wenn dem so ist, baust Du das restliche Gerödel (Düsen, etc.) aus, so als ob das Auto nie eine SWA hatte.
Dann noch Literatur bzgl. der orig. Tönung organisieren. Normalerweise sollte im FZ-Schein sowas wie "Verglasung: in-etwa-Wirkung gegeben" drinstehen. Damit ist das ab Werk verbaute Sicherheitsglas (z.B. von Carlite) zulässig, und auch Scheiben von OEM-herstellern, wie z.B. PPG, wenn sie technisch dem Original entsprechen.

Damit und mit der VERLÄSSLICH recherchierten Gesetztesstelle bzgl. der SWA frägst Du mal am besten persönlich beim Inschenör an, ob er sich denn seiner Mängeleinstufung so sicher ist - freundlich bleiben, jeder macht mal Fehler und man kann nunmal nicht alles wissen ;)

Ein souveräner Prüfer wird sich einsichtig zeigen, und die Sache ist gegessen.

Wird er pampig, hast Du 2 Möglichkeiten:

1) Du bist ein Menschenfeund, verbuchst das Geld für die Prüfung und den Aufwand unter "Lehrgeld", suchst Dir bei einer anderen Organisation einen für US-Klassiker KOMPETENTEN Menschen - fertig.

2) Du hast Bock ihm gepflegt ans Bein zu pinkeln und beschwerst Dich bei seinem Chef. :mrgreen: In dem Fall sollte die o.g. Recherche natürlich rechtlich 1000% wasserdicht sein.
Viele Grüsse

Andi
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Toronado
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Re: Mängel bei der Hauptuntersuchung

Beitrag von Toronado »

...und wegen der Unterlagen:

Hier https://i2.wp.com/www.curbsideclassic.c ... ptions.jpg
der Mustang-Bestellschein von 1965. Unter Convegience (Komfort/Annehmlichkeit) findest Du einmal tinted Windshield oder tinted Glass all arround (was wohl deinem Auto entspricht, und im letzten Punkt 2-speed wiper and WASHER...

Wie du das interpretieren magst ist Dein Ding. Jedenfalls hättest Du als Ausdruck schon mal was in der Hand ;)

See you
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Toronado
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Re: Mängel bei der Hauptuntersuchung

Beitrag von Toronado »

Achja, und letztendlich ist ja nur die Frage ob du einen Scheibenwischerknopf mit nur einer Geschwindigkeit hast oder damit zwei Geschwindigkeitsstufen wählbar sind. Hast Du Fall zwei, gehörte dazu ganz klar die Wisch/waschanlage.

Roland
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