@ Rudi:
Vieleicht habe ich mich oben nicht deutlich genug ausgedrückt:
Es ist sehr wahrscheinlich, dass der 65er aufgrund des Baujahres (bzw. EZ) nicht nur nach damaligem US-Recht, sondern auch hierzulande gar keine SWA BRAUCHT !
Ich bin leider grad krank daheim und kann nicht in der STVZO nachschlagen, aber mal schnell gegoogelt, hat ergeben, dass die wohl erst ab 2003 verpflichtend vorgeschrieben ist.
Das ist jetzt aber natürlich gefähliches Halbwissen aus ein paar Foren, solltest Du also nochmal sauber recherchieren. Stichwort "Übergangsvorschriften zur StVZO", da steht dran drin, ab wann welche Ausstattung am Auto vorhanden sein muss. Beispiel: Autos vor EZ 1987 brauchen keine Rückfahrscheinwerfer
Wenn dem so ist, baust Du das restliche Gerödel (Düsen, etc.) aus, so als ob das Auto nie eine SWA hatte.
Dann noch Literatur bzgl. der orig. Tönung organisieren. Normalerweise sollte im FZ-Schein sowas wie "Verglasung: in-etwa-Wirkung gegeben" drinstehen. Damit ist das ab Werk verbaute Sicherheitsglas (z.B. von Carlite) zulässig, und auch Scheiben von OEM-herstellern, wie z.B. PPG, wenn sie technisch dem Original entsprechen.
Damit und mit der VERLÄSSLICH recherchierten Gesetztesstelle bzgl. der SWA frägst Du mal am besten persönlich beim Inschenör an, ob er sich denn seiner Mängeleinstufung so sicher ist - freundlich bleiben, jeder macht mal Fehler und man kann nunmal nicht alles wissen
Ein souveräner Prüfer wird sich einsichtig zeigen, und die Sache ist gegessen.
Wird er pampig, hast Du 2 Möglichkeiten:
1) Du bist ein Menschenfeund, verbuchst das Geld für die Prüfung und den Aufwand unter "Lehrgeld", suchst Dir bei einer anderen Organisation einen für US-Klassiker KOMPETENTEN Menschen - fertig.
2) Du hast Bock ihm gepflegt ans Bein zu pinkeln und beschwerst Dich bei seinem Chef.

In dem Fall sollte die o.g. Recherche natürlich rechtlich 1000% wasserdicht sein.