HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erstellt

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vn800
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Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Beitrag von vn800 »

67GTA hat geschrieben:Mal wieder zurück zum ursprünglichen Problem des Autors.....der wird sein Auto nämlich in Köln zulassen wollen und nicht in Österreich oder Ungarn



Servus

Sorry für OT

gruß

Franz
Gruß Franz

1969 Dodge Coronet R/T 440cui
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69ShelbyGT500
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Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Beitrag von 69ShelbyGT500 »

67GTA hat geschrieben:...
Hast doch den TüV Rheinland quasi vor der Tür.
Fahr doch einfach mal bei den netten Jungs vorbei und frag da mal!

Genau, und wenn Du mir auch mal die Fahrgestellnummer zusendest und alle Angaben aus dem Türschild / Data Plate, dann werden wir den Tag der Erstzulassung auch noch vor den 01.07.1969 hinbekommen, dann musst Du nämlich noch nicht einmal mehr zur Abgasuntersuchung.
Mit freundlichen Grüssen

Ralf Martin Wurm
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Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Beitrag von stang-fan69 »

Hi

Sorry Leute, aber hier ist an manchen Stellen gefährliches Halbwissen unterwegs:

Nicht AU (Abgasuntersuchung) mit einem Abgasgutachten verwechseln!

Die AU ist für Fahrzeuge ab Erstzulassungsdatum 01.07.1969 nötig. Hat das Auto keinen Kat wird dabei im Leerlauf die CO-Konzentration im Abgas gemessen, allgemeiner Grenzwert: 3,5%. Ein seriennaher, sauber eingestellter Motor schaft das ohne Probleme, mit (zu) grossen Vergasern und/oder extrem scharfen Nockenwellen kann es Probleme geben.

Die AU kann jede Prüforg (also TÜV; DEKRA; KÜS; GTÜ etc) machen, kostet irgendwas um die 30 Euro (zumindest hier in Bayern). Kann auch von vielen Werkstätten gemacht werden!

Ein Abgasgutachten ist ein Prüfstandslauf in einem Abgaslabor zur Ermittlung der Abgaseinstufung (Also Euro 1,2,3,4...), hat erstmal GAR NIX mit der AU zu tun!
Ist logischerweise etwas aufwendiger, kostet so ab 700 Euro für einen Prüfzyklus.
Das macht natürlich nur Sinn wenn das Auto mindestens über einen ungeregelten Kat verfügt.
Bei einem alten Mustang mit Vergasermotor ohne Kat kann ich Dir auch so sagen, dass der die "schmutzigste" Abgaseinstufung hat.

Frag nochmal genau nach, was die da auf der Zulassungsstelle haben wollen, von einer Ausnahme bzgl. Abgaseinstufung hab ich in dem Zusammenhang noch nie gehört.

EDIT:
Hab mir gerade Dein erstes posting nochmal in Ruhe durchgelesen...
So wie sich das anhört könnte ich mir vorstellen, dass pauschal für ein AU-pflichtiges Auto (EZ also 01.07.69 oder jünger) so eine komische Ausnahme gefordert wird.
Insofern wäre es einen Versuch wert, die originale EZ des Autos in den Staaten zu recherchieren, da es ja ein 69er ist.
Bei mir (Landkreis EBE /Obb.) wurde das "sold"-Datum im Marti-Report als EZ anerkannt, das ist der 08.01.69, damit ist mein 69er nicht mehr AU-pflichtig
Marti-Reports gibts meines Wissens auch für Cougars, wenn er natürlich tatsächlich nach dem 01.07.69 (also das "sold"-datum) verkauft wurde, schauts erstmal schlecht aus...
Viele Grüsse

Andi
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Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Beitrag von 67GTA »

sag ich doch: erst mal Klarheit schaffen, was die überhaupt GENAU wollen.
Und der Weg, den Ralf vorgeschlagen hat würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall mal probieren!
Gruß
Axel
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Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Beitrag von 69ShelbyGT500 »

stang-fan69 hat geschrieben:...
Nicht AU (Abgasuntersuchung) mit einem Abgasgutachten verwechseln!
...

war mir schon klar, nur kenne ich keinen, der in meinen 30 Jahren ein Abgasgutachten für einen Mustang bis Bj. 73 vorlegen musste.

Für Fahrzeuge seit der Katalysator-Zeit wäre das logisch für mich ein Abgasgutachten anzufordern, aber eher noch bei Neuwagenzulassung.
Mit freundlichen Grüssen

Ralf Martin Wurm
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Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Beitrag von stang-fan69 »

69ShelbyGT500 hat geschrieben:stang-fan69 hat geschrieben:...
Nicht AU (Abgasuntersuchung) mit einem Abgasgutachten verwechseln!
...

war mir schon klar, nur kenne ich keinen, der in meinen 30 Jahren ein Abgasgutachten für einen Mustang bis Bj. 73 vorlegen musste.

Für Fahrzeuge seit der Katalysator-Zeit wäre das logisch für mich ein Abgasgutachten anzufordern, aber eher noch bei Neuwagenzulassung.


...das ist aus technischer Sicht auch völliger Käse, da hast Du schon Recht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass die Tussi am Schalter mit null technischem Hintergrundwissen meint, das für alle AU-pflichtigen Autos einfordern zu müssen.

...anders kann ich mir es nicht erklären...

P.S. Mit dem "Halbwissen" hab ich auch nicht Deinen Beitrag gemeint
Viele Grüsse

Andi
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Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Beitrag von 69ShelbyGT500 »

stang-fan69 hat geschrieben:...P.S. Mit dem "Halbwissen" hab ich auch nicht Deinen Beitrag gemeint

... war mir schon klar, sonst hättest Du mein nächsten gemeinsamen Stammtisch ja auch auf dem Donnerbalken sitzen müssen ...
Mit freundlichen Grüssen

Ralf Martin Wurm
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Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Beitrag von hahe »

Also, ich war neulich mit meinem 66er Mustang beim TÜV; der braucht gar keine Abgasuntersuchung. Dabei habe ich vom TÜV-Prüfer erfahren, dass eine Abgasuntersuchung erst für ab 07.1968 erstzugelassene Fahrzeuge notwendig ist. Diese AU wird dann im Rahmen eines normales TÜV-Checks durchgeführt. Da es quasi keine konkreten Grenzwerte für solche Oldies ab Mitte 1968 gibt, sollte dies auch kein Problem sein. Das einzige "Problem" ist, dass es extra kostet:-( Weitere Sonderregelungen sind mit nicht bekannt.


H.
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Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Beitrag von 67GTA »

Wir zerbrechen uns hier alle schön den Kopf, wer sich aber nichtmehr mit konkreten Infos äussert ist der Themenstarter....
Entweder hat es sich schon erledigt, oder.....

Solange er hier nichts von sich gibt, was die gute Ute vom Amt da von ihm wollte ist das doch alles nur Glaskugelleserei.

AU: selbst wenn lt Gesetz gefordert kein Problem, da Auto ohne Abgasreinigung, kriegt also eh die schlechteste Schadstoffeinstufung (aber für Oldtimerzulassung eh unrelevant, da pauschalbesteuert)

Abgasgutachten: siehe AU

Der Themenstarter spricht in seinem Post von einer "Ausnahmegenehmigung".....aber nicht, worin denn die Ausnahme besteht.

Wir können hier noch seitenweise schreiben.....
Gruß
Axel
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Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Beitrag von 69ShelbyGT500 »

hahe hat geschrieben:....Dabei habe ich vom TÜV-Prüfer erfahren, dass eine Abgasuntersuchung erst für ab 07.1968 erstzugelassene Fahrzeuge notwendig ist. Diese AU wird dann im Rahmen eines normales TÜV-Checks durchgeführt. ...


FALSCH
AU = Abgasuntersuchung ist bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 01.07.1969 notwendig.

Bei Erstzulassung vor 07.1969
§47a Abs.1 StVZO
Befreiung von der Abgasuntersuchung

Siehe auch hier:
/viewtopic.php?f=56&t=9683
Mit freundlichen Grüssen

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