funtomas hat geschrieben:...aber was das Rücklicht angeht sieht er keine Möglichkeit, mir entgegen zu kommen.
...
Bei Erstzulassung vor 01.01.1970
§54 Abs.3 StVZO
Rotes hinteres Blinklicht generell erlaubt ( muss also hier erst gar nicht expliziet ein getragen werden ).
ANSONSTEN hier mal alles für einen 70er Mustang:
ABWEICHEND VON STVZO:VERGLASUNG,SICHERHEITSGURTE,BELEUCHTUNGSEINRICHTUNG HINTEN,FAHRTRICHTUNGSANZEIGER VORNE OHNE BAUARTGENEHMIGUNG.IN ETWAS WIRKUNG DURCH SICHTPRÜFUNG NACHGEWIESEN GEMÄSS §22A/3 STVZO*****
§38:DIEBSTAHLSICHERUNG NICHT FEST ANGEBRACHT.AUFLASSUNG:LENKRADSCHLOSS IST ALS LOSES ZUBEHÖR MITZUFÜHREN*****
§49A:FAHZEUG MIT SEITENMARKIERUNGSLEUCHTEN AUSGERÜSTET*****
§50/5:FERNLICHTKONTROLLANZEIGE ROT*****
§53/4:WARNBLINKKONTROLLANZEIGE GRÜN*****
§54/3:FAHRTRICHTUNGSANZEIGER HINTEN ROT IN KOMBINATION MIT BREMSLICHT*****
ZU E:ORIGINAL FIN VO.LI. HINTER WINDSCHUTZSCHEIBE*****
ZU 15:AUCH GENEHMIGT 205/75/14 84T*****
ZU 15:AUCH GENEHMIGT 225/60/15 84T AUF ORIGINAL SHELBY FELGE 15x7,BZW.AUF CHROM-STAHLFELGE 15x7 TYP MAGNUM 500,BZW.AUF FELGE 15x7 TYP TORQUE THRUST*****
ANBAUMASS FÜR DIE AMTLICHEN KENNZEICHEN VORNE/HINTEN MAXIMAL 150x320mm*****
Bremslicht wird natürlich am Bremslichtschalter am Bremspedal abgenommen.
Im Motorraum ist nur der Anschluss für die Warnlampe bei unterschiedlichem Bremsdruck.
TÜV - Rücklicht
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Re: TÜV - Rücklicht
Mit freundlichen Grüssen
Ralf Martin Wurm
57072 Siegen
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ABENTEUER AUTO: http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-au ... helby-clip
DER GEIGER: https://www.youtube.com/watch?v=WTAqe0qpfiA
Ralf Martin Wurm
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Re: TÜV - Rücklicht
[quote="funtomas"
Das Zusatzkabel habe ich bereits verlegt, in dem ich wie Eingangs erwähnt mir das Potential der vorderen Blinkern abgegriffen habe. Das funktioniert sehr gut - Es stört eben nur noch das Blinken des Bremslichts
Wenn ich die Stelle finde, wo das Potential des Blinkers auf die Leitung des Bremslichts geht, wäre das Problem gelöst. ( Mein Schaltplan ist leider kein Lageplan )
Thomas[/quote]
Servus
Vielleicht hilfts dir was,bei meinem funzt das halt.
Du mußt ein externes (neues) Kabel vom Bremslichtschalter nach hinten verlegen. Welches der beiden Kabel am Bremslichtschalter du entfernen mußt, weiß ich nicht mehr auswendig, aber das kannst du leicht herausmessen mit einem Mulitmeter. Ein Kabel hat immer Plus, das muß bleiben. Das andere entfernst du und legst von diesem Kontakt des Schalters ein Kabel zurück zum Bremslicht.
Hinten schaust du dir an, welches Kabel bei eingeschaltetem Blinker ein pulsierendes Plus hat, dieses zwickst du ab und verbindest dein neues Kabel vom Bremslichtschalter daran.
Das abgezwickte pulsierende Plus-Kabel schließt du an deine neuen Blinker (Rückfahrscheinwerfer), das andere Kabel vom Blinker auf Masse. Fertig ist die TÜV-approved Schaltung.
gruß
Franz
Das Zusatzkabel habe ich bereits verlegt, in dem ich wie Eingangs erwähnt mir das Potential der vorderen Blinkern abgegriffen habe. Das funktioniert sehr gut - Es stört eben nur noch das Blinken des Bremslichts

Thomas[/quote]
Servus
Vielleicht hilfts dir was,bei meinem funzt das halt.
Du mußt ein externes (neues) Kabel vom Bremslichtschalter nach hinten verlegen. Welches der beiden Kabel am Bremslichtschalter du entfernen mußt, weiß ich nicht mehr auswendig, aber das kannst du leicht herausmessen mit einem Mulitmeter. Ein Kabel hat immer Plus, das muß bleiben. Das andere entfernst du und legst von diesem Kontakt des Schalters ein Kabel zurück zum Bremslicht.
Hinten schaust du dir an, welches Kabel bei eingeschaltetem Blinker ein pulsierendes Plus hat, dieses zwickst du ab und verbindest dein neues Kabel vom Bremslichtschalter daran.
Das abgezwickte pulsierende Plus-Kabel schließt du an deine neuen Blinker (Rückfahrscheinwerfer), das andere Kabel vom Blinker auf Masse. Fertig ist die TÜV-approved Schaltung.
gruß
Franz
Re: TÜV - Rücklicht
Hallo Ralf, Hallo Franz,
erst einmal bin ich froh, dass ich das Armaturenbrett nicht abbauen muss.
Dadurch, dass ich den Kontakt vom Schalter am Bremspedal abnehmen kann sieht es nach einem lösbaren Problem aus.
VIELEN DANK - da kann ich doch gleich viel beruhigter einschlafen
Viele Grüße
thomas
erst einmal bin ich froh, dass ich das Armaturenbrett nicht abbauen muss.
Dadurch, dass ich den Kontakt vom Schalter am Bremspedal abnehmen kann sieht es nach einem lösbaren Problem aus.
VIELEN DANK - da kann ich doch gleich viel beruhigter einschlafen

Viele Grüße
thomas
- Schraubaer
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Re: TÜV - Rücklicht
Ich ralle jetzt irgendwie nicht, was der Auszug "Bei Erstzulassung vor 01.01.1970" mit seinen §en helfen soll?
Heiner...
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Re: TÜV - Rücklicht
Schraubaer hat geschrieben:Ich ralle jetzt irgendwie nicht, was der Auszug "Bei Erstzulassung vor 01.01.1970" mit seinen §en helfen soll?
Heiner...
steht doch klar als generelle Info da:
Bei Erstzulassung vor 01.01.1970
§54 Abs.3 StVZO
Rotes hinteres Blinklicht generell erlaubt ( muss also hier erst gar nicht expliziet eingetragen werden ).
Also bei Erstzulassung vor dem 01.01.1970 müssen die roten Blinker noch nicht einmal eingetragen werden, weil sie sowieso zugelassen waren.
Bei Erstzulassung nach dem 01.01.1970 können die roten Blinker durch eine Ausnahmegenehmigung nach
§54/3:FAHRTRICHTUNGSANZEIGER HINTEN ROT IN KOMBINATION MIT BREMSLICHT*****
eingetragen werden, sofern der Prüfer erkennt, dass ein Umbau technisch über das Zumutbare geht.
Und wenn ich jetzt sehe, dass die sehr sinnvollen Rückfahrscheinwerfer zu Blinkern umgebaut werden müssen und zusätzlich in die Elektrik des Fahrzeugs eingegriffen werden muss, um sich überhaupt ein korrektes Bremslichtsignal von vorne nach hinten zu holen ( und damit zusammenhängend auch ein korrektes Blinklicht ), dann sollte ein TÜV-Prüfer ohne Bauchschmerzen diese Sondereintragung durchführen können.
Bei der Zulassung ist diese Eintragung nur noch ein bezahlter Verwaltungsakt.
Heiner...
steht doch klar als generelle Info da:
Bei Erstzulassung vor 01.01.1970
§54 Abs.3 StVZO
Rotes hinteres Blinklicht generell erlaubt ( muss also hier erst gar nicht expliziet eingetragen werden ).
Also bei Erstzulassung vor dem 01.01.1970 müssen die roten Blinker noch nicht einmal eingetragen werden, weil sie sowieso zugelassen waren.
Bei Erstzulassung nach dem 01.01.1970 können die roten Blinker durch eine Ausnahmegenehmigung nach
§54/3:FAHRTRICHTUNGSANZEIGER HINTEN ROT IN KOMBINATION MIT BREMSLICHT*****
eingetragen werden, sofern der Prüfer erkennt, dass ein Umbau technisch über das Zumutbare geht.
Und wenn ich jetzt sehe, dass die sehr sinnvollen Rückfahrscheinwerfer zu Blinkern umgebaut werden müssen und zusätzlich in die Elektrik des Fahrzeugs eingegriffen werden muss, um sich überhaupt ein korrektes Bremslichtsignal von vorne nach hinten zu holen ( und damit zusammenhängend auch ein korrektes Blinklicht ), dann sollte ein TÜV-Prüfer ohne Bauchschmerzen diese Sondereintragung durchführen können.
Bei der Zulassung ist diese Eintragung nur noch ein bezahlter Verwaltungsakt.
Mit freundlichen Grüssen
Ralf Martin Wurm
57072 Siegen
Tel.: ..49 (0)176 5350 2225
eMail : info@69ShelbyGT500.de
ABENTEUER AUTO: http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-au ... helby-clip
DER GEIGER: https://www.youtube.com/watch?v=WTAqe0qpfiA
Ralf Martin Wurm
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Tel.: ..49 (0)176 5350 2225
eMail : info@69ShelbyGT500.de
ABENTEUER AUTO: http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-au ... helby-clip
DER GEIGER: https://www.youtube.com/watch?v=WTAqe0qpfiA