Hallo zusammen,
ich habe mir im Mai diesen Jahres einen 69 Mustang gekauft. Ich habe einen Dreher zwischen VIN + Title. Und zwar hat das Fahrzeug 9F01F------ ( Windschutzscheibe, unter dem Fender und Doorplate ) und im Title steht 9R01F------.Die Nummer passt , nur Herstellort F + R nicht.
Der Vorbesitzer hatte damals schon einiges in Bewegung gesetzt.Unter anderem mit euch über dieses Forum Kontakt aufgenommen. Es kam der Vorschlag einen Marti Report anzufordern. Das wurde durch den Vorbesitzer bereits erledigt. Unter der Fahrgestellnummer (9F01F------) des Mustang habe ich einen wunderbaren Marti Report erhalten. Ich habe dann als crosscheck die Title Fahrgestellnummer anfragen lassen. Dort schrieb man mir , dass die Nummer ( 9R01F------) ungültig sei. Puh erstmal Glück gehabt.
Der Mustang wurde nach der Reise über den großen Teich von Interfracht geprüft. Im Bericht wurde neben dem schlechten Zustand des Fahrzeugs auch die Abweichung der Fahrgestellnummer vermerkt.
Desweiteren hat der Vorbesitzer die Zulassungsstelle kontaktiert, von dort kam die Aussage, dass der Prüfer bei der §21 die Fahrgestellnummer korrigiert.
Meine Fragen:
Ist das für den TÜV Prüfer in dieser Form ausreichend, oder gibt es noch die Möglichkeit andere Schriftstücke zu beschaffen
Werden die Fahrzeuge vor der Verschiffung immer überprüft
Wie ist eure Einschätzung...
Freundliche Grüße von Carsten
Buchstabendreher in VIN, der Rest passt
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Buchstabendreher in VIN, der Rest passt
Grüße von Carsten
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Re: Buchstabendreher in VIN, der Rest passt
Frag halt den Prüfer bzw. beim TÜV, die beissen da nichtGreen Sharky 69 hat geschrieben:
Meine Fragen:
Ist das für den TÜV Prüfer in dieser Form ausreichend, oder gibt es noch die Möglichkeit andere Schriftstücke zu beschaffen
Werden die Fahrzeuge vor der Verschiffung immer überprüft
Wie ist eure Einschätzung...
Freundliche Grüße von Carsten
ich würde mal sagen, dass der Marti-report und vor allem die Bestätigung, dass die "falsche" VIN ungültig ist, ausreichen.
Marti ist von Ford lizensiert, kann man also im rechtlichen Sinne als Hersteller-Auskunft sehen. Das würde ich noch dazu sagen, wenn Du beim TÜV anfragst.
Die Nummer in der Scheibe ist übrigens in Deutschland nicht rechtsverbindlich.
Das ist nur die am vorderen Stehblech eingeschlagene Nummer. Ist erkennbar, wenn man den rechten Kotflügel abbaut. ist die die Kotflügelauflage eingeschlagen, meistens sogar links und rechts, ist zumindest bei meinem 69er so.
Viele Grüsse
Andi
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Re: Buchstabendreher in VIN, der Rest passt
@ Andi, vielen Dank für deine Antwort. Ok, dann werde ich mir Anfang nächsten Jahres mal ein Termin beim Sachverständigen holen.Ich wollte halt gut vorbereitet ins Gespräch gehen, aber das bin ja , so wie es aussieht.
Ich hatte auf zahlreiche Kommentare gehofft, aber scheinbar gibt es soetwas nicht so oft. Trotzdem Danke für deine Einschätzung
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Grüße von Carsten
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Re: Buchstabendreher in VIN, der Rest passt
Green Sharky 69 hat geschrieben:@ Andi, vielen Dank für deine Antwort. Ok, dann werde ich mir Anfang nächsten Jahres mal ein Termin beim Sachverständigen holen.Ich wollte halt gut vorbereitet ins Gespräch gehen, aber das bin ja , so wie es aussieht.
Ich hatte auf zahlreiche Kommentare gehofft, aber scheinbar gibt es soetwas nicht so oft. Trotzdem Danke für deine Einschätzung
Eine Antwort reicht doch auch.
Wurde doch alles gesagt.
Gruß
Markus
Markus