Übergangsvorschriften der StVZO nach Datum sortiert:

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FMCoG 1991-2016

Übergangsvorschriften der StVZO nach Datum sortiert:

Beitrag von FMCoG 1991-2016 »

Bei Erstzulassung vor 04.1952
§45 Abs.2 StVZO
Beliebige Lage des Tanks

Bei Erstzulassung ab 01.1956
§35c StVZO
Heizung bei geschlossenen Fahrzeugen

Bei Erstzulassung vor 01.04.1957
§22a Abs.1 Satz 17 StVZO
Winker / Blinker ohne Bauartgenehmigung

Bei Erstzulassung ab 01.04.1957
§22a Abs.1 Satz 3 StVZO
Sicherheitsglas mit Bauartgenehmigung ( Sicherheitsglas ist grundsätzlich Pflicht )

Bei Erstzulassung vor 07.1961
§35a Abs.10 StVZO
Vordersitze mit nichtselbstständiger Verriegelung

Bei Erstzulassung vor 07.1961
§39 StVZO
Fahrzeuge über 400kg ohne Rückwärtsgang

Bei Erstzulassung vor 01.07.1961
§53 Abs.2 StVZO
Einzelne Bremsleuchte am Fahrzeug

Bei Erstzulassung vor 07.1962
§38a Abs.1 StVZO
Fahrzeug ohne feste Diebstahlsicherung ( Lenkradschloss )

Bei Erstzulassung vor 07.1963
§35e Abs.3 StVZO
Hinten angeschlagene Türen ( Selbstmördertüren )

Bei Erstzulassung vor 07.1969
§47a Abs.1 StVZO
Befreiung von der Abgasuntersuchung

Bei Erstzulassung vor 01.10.1969
§59 Abs.2 StVZO
Fahrgestellnummer auf separatem Schild

Bei Erstzulassung ab 01.10.1969
§59 Abs.2 StVZO
Fahrgestellnummerposition vorne rechts

Bei Erstzulassung vor 01.01.1970
§54 Abs.3 StVZO
Rotes hinteres Blinklicht

Bei Erstzulassung ab 01.01.1970
§53a Abs.4 StVZO
Generelle Nachrüstpflicht für Warnblinkanlage

Bei Erstzulassung vor 01.04.1970
§35 Abs.4 StVZO
PKW ohne Sicherheitsgurte an den Vordersitzen

Bei Erstzulassung vor 01.04.1974
§54 Abs.1a StVZO
Winker mit gelbem Blinklicht

Bei Erstzulassung vor 01.04.1974
§54 Abs.1a StVZO
Gelbe Pendelwinker

Bei Erstzulassung vor 10.1974
§43 Abs.2 StVZO
Fahrzeug ohne Abschleppöse

Bei Erstzulassung vor 01.10.1974
§22a Abs.1 Satz 18 StVZO
Leuchtmittel ohne Prüfzeichen

Bei Erstzulassung vor 01.05.1979
§35 Abs.4 StVZO
PKW ohne Sicherheitsgurte an den Rücksitzen

Bei Erstzulassung vor 01.01.1983
§53 Abs.2 StVZO
Einkammer Schlussleuchten

Bei Erstzulassung vor 01.01.1983
§53 Abs.2 StVZO
Kombiniertes Brems-Blinklicht

Bei Erstzulassung vor 01.01.1983
§53 Abs.2 StVZO
Gelbes Bremslicht

Bei Erstzulassung vor 01.1987
§52a Abs.2 StVZO
Fahrzeug ohne Rückfahrscheinwerfer

Bei Erstzulassung ab 01.01.1988
§35 Abs.4 StVZO
PKW Dreipunktgurte an den Rücksitzen


Und zum ABSCHLUSS noch einmal eine wichtige Umrechnungsformel:
1 KW = 1,36 PS = 1,358 DIN-PS = 1,425 SAE-PS = 1,341 hp
oder
1 PS = 0,735 KW = 0,999 DIN-PS = 1,048 SAE-PS = 0,986 hp
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Björn
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Re: Übergangsvorschriften der StVZO nach Datum sortiert:

Beitrag von Björn »

Dieses Thema ist schon älter, aber ich hab trotzdem mal ne Frage.

1. Wenn ich das hier richtig verstehe

Bei Erstzulassung vor 01.10.1974
§22a Abs.1 Satz 18 StVZO
Leuchtmittel ohne Prüfzeichen

dann ist keine Umrüstung der Lichtanlage bei meinem 66er Mustang nötig, oder?

Oder kann ich die Birnen und Fassungen lassen und muss nur die Linse ändern?

2. Wo wir beim Thema sind:
Gibt es dann außer der Tachoscheibe (km/h) noch etwas, dass ich für die TÜV Abnahme machen muss?

Danke euch
ROLL TIDE ROLL

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Schraubaer
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Re: Übergangsvorschriften der StVZO nach Datum sortiert:

Beitrag von Schraubaer »

Kannst Deine Heckleuchten lassen, wie sie sind.
Für dem Meilentacho benötigst Du auch nur kleine Markierungen für die gängigsten Geschwindigkeitsbeschränkungen, keine Km/h-Scheibe.
Natürlich benötigst Du E-Frontscheinwerfer und eine Warnblinkanlage mit Vorrangschaltung für die Blinkfunktion gegenüber dem Bremslicht und zwei rote "Katzenaugen" als Reflektoren am Heck.
Ich drücke solange ein Auge zu, bis ich anfange damit zu zielen!

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Björn
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Re: Übergangsvorschriften der StVZO nach Datum sortiert:

Beitrag von Björn »

Danke dir für die schnelle Antwort.
Weißt du zufällig, wo ich die E-Scheinwerfer bekomme?
Was genau heißt Vorrangschaltung, bzw. was benötige ich um vom Originalstatus da hin zu kommen und wo bekomme ich das?

Danke dir.
ROLL TIDE ROLL

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73 Mach 1 302-2V (3F05F260352 | lost) :( wer etwas über den Verbleib dieses Autos weiß, bitte bei mir melden.

Re: Übergangsvorschriften der StVZO nach Datum sortiert:

Beitrag von immerfernweh »

Björn
für die Hauptscheinwerfer: googelst Du "Scheinwerfereinsatz H4", findest du viele Anbieter. ;)
Gruß Frank
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean Jacques Rousseau)
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Re: Übergangsvorschriften der StVZO nach Datum sortiert:

Beitrag von Schraubaer »

Der Tip steht und fällt damit, ob Dein Earlypony eine serienmässige Warnblinkanlage ( Schalter im Handschuhfach!?) hat, oder nicht!
Bei der Serienanlage jedes Stangs kommt das Blinken zum erliegen, (Dauerleuchten ALLER Blinker!) wenn Du in die Bremse latschtst!
Die Amerikaner geben dem Bremslicht VORRANG vorm Warnblinker. Hier ist das umgekehrt gefordert! Da hilft dieses Zusatzmodul:

https://www.americar.de/magazin/news/pr ... frost.2749

Wenn Dein Ofen über KEINERLEI Warnblinker verfügt, brauchst Du eine komplette Anlage a'la HELLA o.ä.!

Scheinwerfer sollten welche vom Golf I passen.
Da diese gesamte Umrüstthematik über die Jahre Xmal bis zum Erbrechen hier durchgekaut wurde, findest Du eigentlich alles wissenswerte mit der "Suche"!!!
Ich drücke solange ein Auge zu, bis ich anfange damit zu zielen!

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